Urteil Beweislast
Schlagworte
Beweislast; Mieterhöhung; Vergleichsobjekte; Richtigkeit
Leitsatz
Der Vermieter muß beweisen, daß die im Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung bezüglich der Vergleichsobjekte angegebenen Daten richtig sind.
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