Urteil Bevorrechtigte Befriedigungsrechte
Schlagworte
Bevorrechtigte Befriedigungsrechte; Berechnung des Vierjahreszeitrahmens für Schmutzwasserbeiträge; Entstehung der Beitragspflicht mit Inkrafttreten der Satzung
Leitsatz
Für die Berechnung des Vierjahreszeitraums der rückständigen Schmutzwasserbeiträge als bevorrechtigte Rechte zur Befriedigung aus dem Grundstück ist das Inkrafttreten der zugrundeliegenden Satzung maßgebend.
(Leitsatz der Redaktion)
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