Urteil Bevollmächtigungsklausel


Schlagworte

Bevollmächtigungsklausel; Vollmachtsklausel; Wohnraummietvertrag; Mietermehrheit; Vertretung; Kündigung; Mieterhöhungsverlangen

Leitsatz

Die gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter zur Entgegennahme von Erklärungen durch die in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel:

"Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme ... solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für ... Mietaufhebungsverträge."

ist wirksam.

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