Urteil Beurkundung, notarielle - von mehreren Grundstückskaufverträgen als einheitliches Geschäft


Schlagworte

Beurkundung, notarielle - von mehreren Grundstückskaufverträgen als einheitliches Geschäft; Grundstückskaufverträge, mehrere - als einheitliches Geschäft

Leitsatz

Werden mehrere Grundstückskaufverträge als einheitliches Geschäft abgeschlossen, ohne daß die Verknüpfung der einzelnen Verträge beurkundet wird, tritt die Heilung des Formmangels erst ein, wenn der Erwerber hinsichtlich aller Verkaufsflächen als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden ist.

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