Urteil Beurkundung
Schlagworte
Beurkundung; Anlagen zur Niederschrift
Leitsatz
Die Verweisung auf Anlagen zur Niederschrift muss als Erklärung der Beteiligten protokolliert werden und den Willen erkennen lassen, dass die Erklärungen in der beigefügten Anlage Gegenstand der Beurkundung sein sollen.
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