Urteil Beurkundung
Schlagworte
Beurkundung; Ausreiseangelegenheit; Grundstücksübertragungsvertrag
Leitsatz
Die Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages durch einen Notar der DDR, der als Rechtsanwalt in einer Ausreiseangelegenheit beauftragt war, steht in engem inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten Unrecht, soweit die Grundstücksübertragung zur Voraussetzung der Ausreisegenehmigung gemacht wurde. Zivilrechtliche Ansprüche wegen Mängeln der Beurkundung sind allein insoweit nicht ausgeschlossen, wie die Mängel als hiervon unabhängig erscheinen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat