Urteil Bettwanzenbefall bei länger dauerndem Mietverhältnis, Ungezieferbefall
Schlagworte
Bettwanzenbefall bei länger dauerndem Mietverhältnis, Ungezieferbefall
Leitsatz
Bei einem bereits länger andauernden Mietverhältnis ist der erst nach geraumer Zeit auftretende Bettwanzenbefall grundsätzlich dem Verantwortungsbereich des Mieters zuzuordnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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