Urteil Betriebspflicht bei „Themenimmobilien“
Schlagworte
Betriebspflicht bei „Themenimmobilien“; einstweilige Verfügung; „Meilenwerk“; Oldtimer-Zentrum
Leitsatz
Von einem Verfügungsgrund ist auszugehen, wenn der Geschäftsraummieter in einem auf bestimmte Produkte ausgerichteten Ausstellungs- und Verkaufszentrum seiner Betriebspflicht nicht nachkommt.
(Leitsatz der Redaktion)
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