Urteil Betriebskostenzuschlag (Altbau)
Schlagworte
Betriebskostenzuschlag (Altbau); Betriebskosten (Altbau); Hauswartskosten (Altbau)
Leitsatz
Wird die Gartenpflege nach ersatzlosem Wegfall der Hauswartstelle einer Firma übertragen und eine Betriebskostenerhöhung geltend gemacht, so ist diese Betriebskostenerhöhung nicht umlagefähig, wenn die durch den Wegfall des Hauswartes eingetretene Ersparnis nicht an die Mieter weitergegeben wurde.
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