Urteil Betriebskostenzuschläge/Vergrößerung der Wohnfläche durch Dachgeschoßausbau
Schlagworte
Betriebskostenzuschläge/Vergrößerung der Wohnfläche durch Dachgeschoßausbau; Betriebskostenzuschläge/Altbau; Dachgeschoßausbau/Betriebskostenzuschläge; Betriebskostensteigerungen/Altbau
Leitsatz
Wird die Wohnfläche durch den Ausbau des Dachgeschosses vergrößert, müssen die bisherigen Betriebskosten im Verhältnis der alten und der neu hinzugekommenen Flächen verteilt werden, so daß sich eine Senkung für die bisherige Abrechnungsfläche ergibt und alle Wohnungen gleichermaßen an den Betriebskosten beteiligt werden. Betriebskostensteigerungen dürfen sodann auf die Gesamtfläche verteilt werden.
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