Urteil Betriebskostenzuschläge
Schlagworte
Betriebskostenzuschläge; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Ansatz, Berechnung
Leitsatz
1. Zur Berechnung und Geltendmachung von Betriebskostenzuschlägen gem. § 4 XII. BMG.
2. Beim Ansatz von Betriebskosten kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern auf den Zeitraum, für den das Entgelt entrichtet wurde.
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