Urteil Betriebskostenvorschüsse
Schlagworte
Betriebskostenvorschüsse; Rückzahlung; Nebenkosten; Vorauszahlungen; Abrechnungspflicht
Leitsätze
1. Der Mieter kann vom Vermieter jedenfalls bei fortdauerndem Mietverhältnis die Rückzahlung auf die Nebenkosten geleisteter Vorauszahlungen nicht allein deswegen verlangen, weil der Vermieter seine Pflicht zur Abrechnung tatsächlich entstandener Nebenkosten nicht binnen angemessener Frist erfüllt hat.
2. Zur zweiten Vorlagefrage wird der Erlaß eines Rechtsentscheides wegen Unzulässigkeit der Vorlage abgelehnt.
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