Urteil Betriebskostenvorauszahlung
Schlagworte
Betriebskostenvorauszahlung; Betriebskostenabrechnung; Rückzahlung; Rückfoderung
Leitsatz
Der Mieter kann allein wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung die Betriebskostenvorauszahlungen auch nach Beendigung des Mietvertrages nicht zurückverlangen.
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