Urteil Betriebskostenvereinbarung preisgebundener Wohnraum
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung preisgebundener Wohnraum; Sozialwohnung; sozialer Wohnungsbau; Aufteilung von Vorschüssen; Aufschlüsselung von Vorauszahlungen; einzelne Betriebskostenarten; Höhe der zu erwartenden Betriebskosten; Bekanntgabe der Betriebskosten nach Art und Höhe; Angabe einer Gesamtsumme; Sperrmüllabfuhr; Verständlichkeit der Heizkostenabrechnung; Hauswartskosten; Müll auf Gemeinschaftsflächen; Bezeichnung des Brennstoffs; Gas; Hu-Wert; Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung; angemessene Vorauszahlungen
Leitsatz
Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vorauszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?