Urteil Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung; Erdgeschoßmieter; Fahrstuhlkosten
Leitsatz
1. Die vertragliche Verpflichtung des Mieters einer Erdgeschoßwohnung zur Zahlung von Betriebskosten für den Fahrstuhl ist wirksam.
2. Eine solche Verpflichtung kann auch in einem Formularmietvertrag enthalten sein.
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