Urteil Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung; preisgebundener Wohnraum; Vorauszahlungen
Leitsatz
Bei preisgebundenem Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) sind nur die mit Einzelbeträgen ausdrücklich aufgeführten Betriebskosten neben der Miete umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)
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