Urteil Betriebskostenumlagevereinbarung für Gewerberaum
Schlagworte
Betriebskostenumlagevereinbarung für Gewerberaum; handschriftliche Angabe einzelner Betriebskosten mit bezifferten Vorschussbeträgen nach gedruckt vorgegebenen Nebenkosten bzw. Kostengruppen
Leitsatz
Die handschriftliche Angabe einzelner Betriebskosten mit bezifferten Vorschussbeträgen nach gedruckt vorgegebenen Nebenkosten bzw. Kostengruppen im Gewerberaummietvertrag reicht für die Umlage dieser Betriebskosten zumindest dann aus, wenn die Mietvertragsparteien jahrelang danach verfahren sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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