Urteil Betriebskostenumlage


Schlagworte

Betriebskostenumlage; überraschende und unklare Abwälzungsklausel; Wirtschaftlichkeitsgebot; Verpflichtung des Vermieters zur Ausschreibung von Betriebskostenleistungen; Feuerversicherung

Leitsätze

1. Für die Umlage der Kosten einer bei Abschluß des Mietvertrages noch nicht bestehenden Feuerversicherung reicht die Vereinbarung eines Betriebskostenvorschusses für "Sach- und Haftpflichtversicherungen" nicht aus.

2. Die Überwälzung der Feuerversicherungskosten unter dem Abschnitt "Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen" wird als überraschende Regelung nicht Vertragsbestandteil.

3. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt auch für Gewerberaummietverhältnisse und verpflichtet den Vermieter, vor Abschluß einer neuen Versicherung auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.

(Leitsätze der Redaktion)

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