Urteil Betriebskostenumlage
Schlagworte
Betriebskostenumlage; Gartenpflegekosten; Baumfällkosten
Leitsätze
1. Zum Begriff der Gartenpflegekosten nach Nr. 10 der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung.
2. Die Kosten für das Fällen eines morsch gewordenen und einsturzgefährdeten Altbaumbestandes gehören nicht zu den Gartenpflegekosten.
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