Urteil Betriebskostennachforderung:Fälligkeit trotz Belegeinsichtsbegehren
Schlagworte
Betriebskostennachforderung:Fälligkeit trotz Belegeinsichtsbegehren
Leitsatz
Nachzahlungsansprüche des Vermieters aus einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung sind und bleiben fällig, auch wenn der Mieter später vergeblich Einsicht in die Unterlagen verlangt.
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