Urteil Betriebskostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft, Arbeitslosengeld II, Heizkosten, durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zur Fälligkeit
Schlagworte
Betriebskostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft, Arbeitslosengeld II, Heizkosten, durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zur Fälligkeit
Leitsatz
Nebenkostennachforderungen für eine Wohnung, die erst fällig geworden sind, nachdem diese nicht mehr bewohnt wird, sind ein anzuerkennender Bedarf für Unterkunft und Heizung, wenn die leistungsberechtigte Person durchgehend von der tatsächlichen Entstehung der Nachforderung bis zur deren Fälligkeit hilfebedürftig nach dem SGB II war (Weiterführung von BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 83).
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