Urteil Betriebskostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft, Arbeitslosengeld II, Heizkosten, durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zur Fälligkeit


Schlagworte

Betriebskostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft, Arbeitslosengeld II, Heizkosten, durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zur Fälligkeit

Leitsatz

Nebenkostennachforderungen für eine Wohnung, die erst fällig geworden sind, nachdem diese nicht mehr bewohnt wird, sind ein anzuerkennender Bedarf für Unterkunft und Heizung, wenn die leistungsberechtigte Person durchgehend von der tatsächlichen Entstehung der Nachforderung bis zur deren Fälligkeit hilfebedürftig nach dem SGB II war (Weiterführung von BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 83).

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