Urteil Betriebskostenerhöhung und Staffelmiete
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung und Staffelmiete
Leitsatz
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete kann der Vermieter eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nur insofern geltend machen, als diese seit dem Inkrafttreten der letzten Staffel gestiegen sind.
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