Urteil Betriebskostenerhöhung, Übersendung von Unterlagen
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung, Übersendung von Unterlagen; Altbauwohnraum, Mietpreisbindung, Mietzinserhöhung, Betriebskostenerhöhung, Mieterhöhungserklärung, Betriebskostenunterlagen, Einsichtsrecht, Übersendungsrecht, Zumutbarkeit, Treu- und Fürsorgepflicht
Leitsatz
Bei geringfügigen Betriebskostenerhöhungen (hier: monatlich 4,04 DM) kann es einem Vermieter nicht zugemutet werden, für möglicherweise jeden Mieter eines großen Hauses Fotokopien zu fertigen; vielmehr sind insofern die Mieter verpflichtet, anstelle der Übersendung von Fotokopien den Weg der Einsichtnahme zu wählen.
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