Urteil Betriebskostenerhöhung bei Neueinführung einer Betriebsart
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung bei Neueinführung einer Betriebsart; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Vermieterwohnung; Betriebskostenerhöhung; Betriebsart, Neueinführung; Verwaltung, ordnungsgemäße
Leitsatz
1. Der vom Vermieter selbst bewohnte Wohnraum ist bei der Berechnung des Instandsetzungszuschlages einzubeziehen.
2. § 4 XII. BMG, der den Vermieter berechtigt, nach dem 31.12.1982 anfallende Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter abzuwälzen, beabsichtigt nicht, diejenigen Vermieter zu bevorteilen, die es bisher überhaupt unterlassen haben, ganz oder in Teilbereichen ihren Grundbesitz ordnungsgemäß zu verwalten.
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