Urteil Betriebskostenerhöhung
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung; Abrechnungszeitraum
Leitsatz
Eine Betriebskostenerhöhung ist nicht wirksam, wenn sie nicht dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum, sondern einem mehrere Jahre zurückliegenden Abrechnungszeitraum gegenübergestellt werde.
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