Urteil Betriebskostenabrechnung ohne Erläuterung unterschiedlicher Flächen
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung ohne Erläuterung unterschiedlicher Flächen
Leitsatz
Sind in einer Betriebskostenabrechnung unterschiedliche Gesamtflächen angegeben, ohne dass diese erläutert werden, ist die Abrechnung formell unwirksam und kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist nicht mehr geheilt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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