Urteil Betriebskostenabrechnung nach Leistungsprinzip
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung nach Leistungsprinzip; Nachforderung
Leitsatz
Die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung ist unabhängig von der Bezahlung der Rechnungen schon dann fällig, wenn die den Betriebskostenabrechnungen zugrunde liegenden Leistungen bereits erbracht sind. (Leitsatz der Redaktion)
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