Urteil Betriebskostenabrechnung nach dem Abflußprinzip
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung nach dem Abflußprinzip
Leitsatz
Die Heizkostenabrechnung nach dem Abflußprinzip ist zumindest dann weiterhin zulässig, wenn kein Mieterwechsel stattgefunden hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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