Urteil Betriebskostenabrechnung nach Beendigung des Verwaltervertrages
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung nach Beendigung des Verwaltervertrages
Leitsatz
Nach fristloser Kündigung des Verwaltervertrages kann der Eigentümer vom ehemaligen Hausverwalter keine Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern verlangen.
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