Urteil Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip zulässig
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip zulässig
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung aufgrund des sog. Abflußprinzips ist jedenfalls formell ordnungsgemäß, denn die Abrechnungsweise ist in Berlin nach wie vor zulässig und verstößt nicht gegen § 556 BGB (entgegen LG Berlin, ZK 65, GE 2005, 1249).
(Leitsatz der Redaktion)
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