Urteil Betriebskostenabrechnung im sozialen Wohnungsbau


Schlagworte

Betriebskostenabrechnung im sozialen Wohnungsbau; Belegkopien; Fälligkeit; Zurückbehaltungsrecht; Rechtsausübung

Leitsatz

Im sozialen Wohnungsbau ist der Nachzahlungsanspruch aus der Betriebskotenabrechnung nicht durchsetzbar, wenn der Vermieter die Übersendung von Belegkopien verweigert, obwohl der Mieter die Kostenübernahme in Höhe von 0,26 Euro pro Kopie angeboten hat.

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