Urteil Betriebskostenabrechnung bei Sozialwohnungen
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung bei Sozialwohnungen; keine Gegenüberstellung aktueller und früherer Kostenansätze
Leitsatz
Auch bei preisgebundenem Neubau erfordert eine Betriebskostenabrechnung keine Beifügung der vorangegangenen Abrechnung oder Gegenüberstellung zu den früheren Kostenansätzen.
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