Urteil Betriebskostenabrechnung bei Inklusivmiete
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung bei Inklusivmiete; Mietpreisrecht; öffentlich geförderter Neubau; Betriebskosten; Ausgliederung; Betriebskostenabrechnung; Durchschnittsmiete; Inklusivmiete
Leitsatz
1. Es gibt keinen generellen Erfahrungssatz, daß bei Erstbezug eines Neubaus generell Trockenheizungskosten anfallen.
2. Eine Abrechnung von Betriebskosten bei öffentlich geförderten Neubauwohnungen für einen Zeitraum vor Ausgliederung der Betriebskosten aus der Durchschnittsmiete ist unzulässig.
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