Urteil Betriebskostenabrechnung bei Inklusivmiete
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung bei Inklusivmiete; Mietpreisrecht; öffentlich geförderter Neubau; Betriebskosten, Ausgliederung; Betriebskostenabrechnung; Durchschnittsmiete; Inklusivmiete
Leitsatz
Eine Abrechnung von Betriebskosten bei öffentlich geförderten Neubauwohnungen für einen Zeitraum vor Ausgliederung der Betriebskosten aus der Durchschnittsmiete ist unzulässig.
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