Urteil Betriebskostenabrechnung auch nach Ablauf der Jahresfrist
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung auch nach Ablauf der Jahresfrist
Leitsatz
Für die Betriebskostenabrechnung bei (ehemals) preisgebundenem Altbau in den neuen Ländern gilt nicht die Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 NMV analog (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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