Urteil Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Betriebskostenabrechnung; kein Mieteranspruch auf Übersendung von Belegkopien; Einsichtsrecht beim Vermieter

Leitsatz

Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Dem berechtigten Interesse des Mieters an einer Überprüfung der Abrechnung wird vielmehr im Regelfall dadurch Rechnung getragen, daß der Mieter vom Vermieter Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege verlangen kann.

Übersendet der Vermieter dennoch dem Mieter einzelne Abrechnungsunterlagen, entsteht dadurch keine rechtliche Verpflichtung, noch weitere geforderte Belege zu übersenden.

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