Urteil Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Betriebskostenabrechnung; Ermittlung des Wasserverbrauchs für die Wohnungen in einem gemischt genutzten Gebäude durch Zwischenzähler nach der Differenzmethode; Vorwegabzug; Gesamtkosten; Verbrauchsabrechnung; Abwasser; Niederschlagswasser; Regenwasser; Messungenauigkeiten

Leitsatz

In einem Gebäude, das neben Wohnungen nur eine Gewerbeeinheit enthält, darf der Vermieter den Wasserverbrauch für die Wohnung dergestalt ermitteln, dass der Verbrauch der Gewerbeeinheit durch Zwischenzähler festgesellt und die Differenz zum Gesamtverbrauch den Wohnungen zugeschlagen wird; ein Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung innerhalb der Wohneinheiten besteht mangels Vereinbarung nicht.

(Leitsatz der Redaktion)

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