Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Ermittlung des Wasserverbrauchs für die Wohnungen in einem gemischt genutzten Gebäude durch Zwischenzähler nach der Differenzmethode; Vorwegabzug; Gesamtkosten; Verbrauchsabrechnung; Abwasser; Niederschlagswasser; Regenwasser; Messungenauigkeiten
Leitsatz
In einem Gebäude, das neben Wohnungen nur eine Gewerbeeinheit enthält, darf der Vermieter den Wasserverbrauch für die Wohnung dergestalt ermitteln, dass der Verbrauch der Gewerbeeinheit durch Zwischenzähler festgesellt und die Differenz zum Gesamtverbrauch den Wohnungen zugeschlagen wird; ein Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung innerhalb der Wohneinheiten besteht mangels Vereinbarung nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?