Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; formelle und materielle Unwirksamkeit; Heiz- und Warmwasserkosten; Aufschlüsselung umgelegter Heizkosten
Leitsatz
Wird in der Heizkostenabrechnung nicht erkennbar auch über die Warmwasserkosten abgerechnet, ist die Abrechnung formell unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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