Urteil Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Betriebskostenabrechnung; Wirtschaftlichkeitsgebot; Kosten für Waschmaschine und Wäschetrockner; Hauswartskosten

Leitsätze

1. Für den Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.

2. Stehen eine Waschmaschine und ein Trockner im Keller allen Mietern zur Verfügung, so muss der Mieter darlegen, dass die dafür entstehenden Kosten nicht umgelegt werden dürfen, weil der Vermieter dafür eine Nutzungsgebühr verlangt.

3. Bei Umlage der Hauswartskosten muss der Vermieter im Einzelnen aufschlüsseln, welche Kosten auf die umlagefähige Hauswartstätigkeit einerseits und auf nicht umlagefähige Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits entfallen.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.