Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Umlageschlüssel; Einsichtsrecht des Mieters in vom Vermieter selbst erstellte Flächenberechnungen
Leitsatz
Der Mieter hat bei konkreten Einwänden gegen die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung ein Einsichtsrecht auch in die vom Vermieter selbst erstellten - als Umlageschlüssel zugrunde gelegten - Flächenberechnungen.
(Leitsatz der Redaktion)
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