Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Mindestangaben; Erläuterungspflicht; Rechnungsdatum
Leitsätze
1. Zur rückwirkenden Umlage von Betriebskostenzuschlägen.
2. Eine Betriebskostenabrechnung/-erhöhung muß nicht die Angabe der einzelnen Rechnungsdaten der Betriebskosten enthalten (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
3. Zur Erläuterungspflicht bei Betriebskostenerhöhungen.
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