Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Aufzugskosten/Rückwirkung der Abrechnung; Beginn/der Frist des § 10 Abs. 2 WoBindG; Frist/des § 10 Abs. 2 WoBindG; Heizkosten/Rückwirkung der Abrechnung; Nebenkostenabrechnung/Rückwirkung; Rechtsentscheid/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Richterrecht/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Rückwirkungsverbot/für Rechtsentscheide; Warmwasserkosten/Rückwirkung der Abrechnung
Leitsatz
Der Anwendung des Rechtsentscheids des OLG Hamm vom 17.8.1982 - 4 Re-Miet 2/82 -, nach dem der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten oder praktizierten Stichtag über die geleisteten Vorschüsse abrechnen muß, um nicht mit Nachzahlungsforderungen aus der Umlagenabrechnung ausgeschlossen zu werden, auf vor dem Rechtsentscheid erteilte Abrechnungen, widerspricht nicht dem Rückwirkungsverbot.
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