Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Angabe der gezahlten Vorschüsse
Leitsatz
Die formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die geleisteten Vorschüsse rechnerisch fehlerhaft in Ansatz gebracht wurden.
(Leitsatz der Redaktion)
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