Urteil Betriebskosten, Umlegung von -
Schlagworte
Betriebskosten, Umlegung von -; Betriebskostenabrechnung, Wirksamkeit der -; Minderungsrecht, Verwirkung des -s; Mietminderung
Leitsätze
1. Kosten für eine Gartenbank, Erneuerung schadhafter Anstriche, die Reparatur des Fahrstuhls und die Sicherung von Bauarbeiten für Instandhaltung oder Modernisierung können nicht als Betriebskosten i. S. d. Anl. 3 zu § 27 II. BV umgelegt werden.
2. Enthält eine Betriebskostenabrechnung derartige Kosten, so ist sie nicht deswegen in vollem Umfang unwirksam. Vielmehr sind die Kosten, soweit dies nach den Ansätzen in der Betriebskostenabrechnung möglich ist, aus der Betriebskostenabrechnung herauszurechnen.
3. Der Mieter einer Dachgeschoßwohnung kann bei Ausfall des Fahrstuhls die Miete um 5 % mindern.
4. Zahlt der Mieter in Kenntnis des Mangels die Miete vorbehaltlos über sechs Monate, so ist er mit einem Minderungsrecht wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?