Urteil Betriebskosten im Rahmen der GEWOS- Durchschnittswerte
Schlagworte
Betriebskosten im Rahmen der GEWOS- Durchschnittswerte; ordentliche Geschäftsführung
Leitsatz
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung, wenn die zum Mietspiegel 1998 ermittelten ortsüblichen Betriebskosten überschritten werden und eine nachvollziehbare Erläuterung dazu fehlte.
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