Urteil Betriebskosten/Altbau
Schlagworte
Betriebskosten/Altbau; Betriebskostenerhöhungen/Altbau; Altbau/Betriebskostenabwälzung; Umstellung/Mehrbelastung auf Betriebskosten im Altbau; Abwälzung/Betriebskosten im Altbau
Leitsatz
Für die Zeit nach dem 31.12.1982 durften im Berliner Altbau nur Erhöhungen der Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden. Eine Abwälzung der gesamten Betriebskosten war unzulässig.
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