Urteil Betriebskosten/Altbau


Schlagworte

Betriebskosten/Altbau; Betriebskostenerhöhungen/Altbau; Altbau/Betriebskostenabwälzung; Umstellung/Mehrbelastung auf Betriebskosten im Altbau; Abwälzung/Betriebskosten im Altbau

Leitsatz

Eine vom Gericht durchzuführende Beweisaufnahme über Wertverbesserungszuschläge i. S. von § 11 Abs. 6 AMVOB ist unzulässig, soweit der Streit der Mietvertragsparteien über die Höhe des zu entrichtenden Zuschlags vor dem 1.1.1988 entstanden ist. Vom Mieter gezahlte Wertverbesserungszuschläge können mit Erfolg bei dieser Sachlage zurückverlangt werden, falls bis zum 31.12.1987 kein Antrag auf Feststellung der Höhe der Zuschläge bei der Mietpreisstelle gestellt worden war.

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