Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; maschinelle Wascheinrichtung; Verwaltungskosten
Leitsatz
Zu den Kosten des Betriebs maschineller Wascheinrichtungen rechnen nicht die mit der Ablesung und Umrechnung entstehenden Verwaltungskosten, die somit nicht auf die Benutzer der Wascheinrichtung umgelegt werden dürfen.
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