Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Hausmeisterkosten; Umlage
Leitsatz
Die Kosten für Hausmeisterleistungen sind nur insoweit als Betriebskosten umlagefähig, als sie ortsüblich sind und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen, so für das Kalenderjahr 1994 0,50 DM/qm/monatlich.
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