Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Heizungseinbau; Umlage bei nachträglich eingebauter Gasetagenheizung; Immissionsschutzmessungskosten; Wartungskosten
Leitsatz
Der Mieter hat die Kosten der Immissionsschutzmessung und der Wartung der nachträglich in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung nach Treu und Glauben auch dann zu zahlen, wenn diese Ko-sten im schriftlichen Mietvertrag keine Erwähnung finden.
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